Derzeit wird über die Cannabislegalisierung in Deutschland viel diskutiert und debattiert. Mit den Bundestagswahlen im Jahre 2021 wählten die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine neue Regierung für Deutschland und stellten damit die Weichen Richtung Legalisierung. Die aktuelle Cannabis-Gesetzeslage ist zwar noch dieselbe wie vor 50 Jahren, doch das soll sich spätestens in den nächsten eineinhalb Jahren ändern. Derzeit arbeitet die Regierung an einem Gesetzesentwurf, der die kontrollierte Abgabe von staatlich geprüftem Cannabis und Cannabisprodukten an volljährige Bundesbürger*innen regeln soll. In diesem Beitrag wirst du stets über die aktuelle Cannabis-Gesetzeslage informiert und ich hoffe, dass du hier bald mehr über die positive Entwicklung zur Cannabislegalisierung lesen kannst.
Cannabis ist (noch) illegal
Grundsätzlich wird Cannabis und Cannabisharz in Deutschland im Betäubungsmittelgesetz unter Anlage I, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, verzeichnet. Der Begriff „Betäubungsmittel“ wird im BtMG nicht genauer definiert. Es fallen alle Stoffe darunter, die auf der sogenannten Positivliste aufgelistet sind. Diese Liste ist online für jeden ersichtlich und beinhalten auch Mittel und Stoffe, die das genaue Gegenteil von einer Betäubung bewirken, also aufputschend wirken. Deshalb ist der Begriff des Betäubungsmittels ein wenig irreführend, vor allem, wie ich finde, im Zusammenhang mit Cannabis.
Positivliste Anlage I- nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
Was bedeutet nicht verkehrsfähig?
Nicht verkehrsfähig bedeutet, dass der Umgang mit diesen Stoffen verboten und strafbar ist. Im Zusammenhang mit Cannabis heißt das: ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis nach §§ 29 ff. BtMG strafbar. Du darfst also laut Gesetz weder Cannabis anbauen noch welches besitzen oder geschweige denn, verkaufen.
Das einzige, was letztendlich nicht strafbar ist, ist der Konsum allein. Dieser wird nicht aufgezählt und somit legal.
Gibt es Toleranzgrenzen, wenn man mit Cannabis erwischt wird?
Offiziell gibt es keine Toleranzgrenzen, zumindest keine gesetzlich festgelegten. Nach BtMG § 29 Absatz 5 und § 31a kann beim Anbau, Kauf oder Besitz von Cannabis zum Eigenverbrauch von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn es sich dabei um eine geringe Menge handelt. Jedoch ist genau diese geringe Menge nicht definiert und die Bundesländer haben ihre eigenen festgelegt. Berlin hat die höchste Toleranzgrenze mit 15 Gramm und Baden-Württemberg die niedrigste mit 6 Gramm. Die Polizei muss allerdings bei einer Kontrolle jede noch so kleine Menge konfiszieren und ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft einleiten. Ob es dann zu einem weiteren Verfahren kommt, ist allerdings situationsabhängig.
Welche Strafen gibt es im Zusammenhang mit Cannabis?
Wer bei dem Erwerb oder dem Besitz von Betäubungsmitteln erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Auch Sozialstunden könnten als Strafe auferlegt werden. Doch welchen Umfang eine Strafe hat, kann im Rahmen eines Blogbeitrags nicht beantwortet werden, weil die Voraussetzung und Rahmenbedingungen während eines Strafverfahrens grundsätzlich individuell sind. Es kommt z.B. darauf an:
- um welche Mengen es sich handelt,
- in welchem Zusammenhang (high Fahrrad gefahren, oder sehr auffällig Verhalten),
- ob es bereits Vorstrafen gibt oder einen BtM-Eintrag,
- das Alter,
- usw.
Ist CBD denn legal?
CBD ist die Abkürzung von Cannabidiol. Das ist wiederum ein Cannabinoid, welches in der Cannabispflanze vorkommt und ist somit auch ein Pflanzenteil von der Cannabispflanze. Die Pflanzenteile sind laut Anlage I ebenfalls nicht verkehrsfähig. Wie kann dann CBD legal ver- und gekauft werden? Ganz einfach, CBD ist zwar ein Cannabinoid wie THC, hat aber keinerlei berauschende Wirkungen und fällt somit nicht unter Anlage I als Betäubungsmittel. Verarbeitete CBD-Produkte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland, also legal, gehandelt und konsumiert werden, wenn ihr THC Gehalt unter 0,2 % liegt. CBD Blüten, Tees und CBD-Zigaretten dürfen allerdings nicht verkauft werden. Denn diese sind unverarbeitete Produkte und somit in Deutschland illegal.
Wenn du mehr über CBD erfahren möchtest, dann lies dir zum Beispiel meinen Beitrag über CBD Öl durch. Das ist einer von vielen Beiträgen, der dich ausführlich über CBD und deren Wirkung informiert.

Wie kann Nutzhanf legal angebaut werden?
In der Anlage I steht, dass Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis
gehörenden Pflanzen) nicht verkehrsfähig ist. Darunter befindet sich allerdings ein Absatz mit der Bezeichnung „ausgenommen“. Unter diesem Absatz werden alle Punkte aufgelistet, die den legalen Umgang mit Nutzhanf ermöglichen. Ausgenommen sind also:
- der Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist,
- wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die ………. im Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,
- wenn sie als Schutzstreifen bei der Rübenzüchtung gepflanzt und vor der Blüte vernichtet werden,
- wenn sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei, oder die für eine Beihilfegewährung nach bestimmten Verordnungen …… und Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung bestimmter Verordnungen….. in der jeweils geltenden Fassung in Betracht kommen und der Anbau ausschließlich aus zertifiziertem Saatgut von Sorten erfolgt, ….. die in dem Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind (Nutzhanf) oder
- zu den in Anlage III bezeichneten Zwecken –
Ich habe den Text gekürzt, aber grundlegend ist zu verstehen, dass nicht jeder Nutzhanf anbauen darf, vor allem nicht als Privatperson. Nur lizenzierte Landwirt*innen erhalten unter vorausgegangener Anmeldung evtl. die Genehmigung Nutzhanf anzubauen. Der Samen muss in einem bestimmten Sonderkatalog ausgewählt werden und die gewählte Sorte darf die 0,2 % THC-Grenze nicht überschreiten.
Wenn du mehr über den Anbau und die Nutzung von Nutzhanf erfahren möchtest, empfehle ich dir das Interview, dass ich mit Phil von den Green Pioneers® geführt habe.
Die aktuelle Cannabis-Gesetzeslage zu medizinischen Zwecken
Das Cannabis, das als Arznei eingesetzt wird, ist nicht zu vergleichen mit dem Cannabis, dass du selbst anbaust, oder bei deinem Dealer kaufen kannst. Cannabisarzneien werden nicht nur in Form von Blüten eingesetzt, sondern auch als Tropfen, Sprays oder Kapseln. Das hat rein gar nichts mit den herkömmlichen Cannabisblüten oder dem Haschisch für den Freizeitkonsum zu tun. Medizinisch hergestelltes Cannabis wurde, damit es legal überhaupt erst von Ärzt*innen verschrieben werden kann, von der Anlage I auf Anlage III im Betäubungsmittelgesetz verschoben. Somit dürfen alle Ärzt*innen, außer Zahn- und Tierärzt*innen, medizinisches Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen verschreiben.
Denn Anlage III bedeutet „verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel“. Und dazu zählt medizinisches Cannabis, das unter strengen Kontrollen angebaut wird. So steht es in der Anlage III:
Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) -nur aus einem Anbau, der zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle gemäß den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe erfolgt, sowie in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.
Die Inhaltsstoffe und somit die Wirkung dürfen, wie bei jedem anderen medizinischen Produkt, nicht von den Vorgaben abweichen und daher wird die Herstellung des Medikaments so stark kontrolliert. Wenn du mehr über den Anbau in Deutschland wissen willst, dann lies dir den Beitrag Cannabisanbau in Deutschland durch.
Autofahren und Cannabis

Natürlich sollte man niemals bekifft Auto fahren. Aber selbst wenn du nach dem Cannabisgenuss ein paar Stunden oder sogar Tage auf das Autofahren verzichtest, kannst du bei einer Kontrolle inklusive Drogentest den Führerschein verlieren. Der aktuelle Grenzwert bei Autofahrer*innen liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Das ist sehr wenig. Diese 0,1 Nanogramm kann man auch dann erreichen, selbst wenn man tagelang nichts konsumiert hat. Ich habe einen ausführlichen Beitrag über dieses Thema geschrieben, mit dem du dein Wissen über Cannabis am Steuer vertiefen kannst.
Grundsätzlich gilt, wer mit THC im Blut beim Autofahren erwischt wird, kann seine Fahrerlaubnis verlieren, muss evtl. eine Geldstrafe bezahlen und eine MPU machen. Aber auch hier spielen wieder verschiedene Faktoren eine Rolle, ob es überhaupt eine Strafe gibt und wie hoch diese ausfällt.
Quelle: dejure.org, Konstantin Grubwinler Fachanwalt für Strafrecht, cbd-deal24.de