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Cannabis

Der Weg zu den heutigen Cannabisgesetzen

Viele grüne Hanfblätter sind zu sehen. Die Cannabisgesetze haben eine lange Geschichte hinter sich.

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

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Die heutigen Cannabisgesetze haben eine lange Vorgeschichte

Die Geschichte von Cannabis reicht über 6000 Jahre zurück. Als lebensnotwendiger Rohstoff und Arznei verehrt, verlor Cannabis sein Ansehen im Laufe der Jahre. Leider. Doch wir sind auf einem guten Weg, dass Cannabis in Deutschland wieder legalisiert wird. Wenn man bedenkt, dass es erst im Jahre 1972 komplett als illegale Droge abgeschrieben und verboten wurde, ist es eigentlich nur eine kurze Zeit bis es im Jahre 2017 als Medikament wieder legal wurde. 

Das Opiumabkommen von 1925

Aber so einfach ist das mit der Legalisierung von Cannabis nicht. Im Jahre 1925 wurde Cannabis in der Opiumkonferenz als illegale Droge erklärt. Auf dieser Konferenz wurde dafür gestimmt, dass Cannabis als Freizeitdroge illegalisiert wird. Durch das Abkommen ist Deutschland gezwungen, „wirksame Gesetze oder Vorschriften zu erlassen, um Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Vertrieb, Ausfuhr und Verwendung der Stoffe […] ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu beschränken.“

Eine Verfassungsbeschwerde aus dem Jahre 1999 führte dazu, dass Cannabis heute als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) eingestuft ist. Vorher wurde Cannabis in Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) gelistet. Dadurch bestand bis dahin für Ärzte keine Möglichkeit Cannabis als Arznei zu verschreiben. Doch die Cannabisgesetze wurden umgeschrieben und somit teillegalisiert. 

Das heutige Verfahren hat einen komplizierten Vorgänger

Die genannte Beschwerde wurde von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin für acht Patienten finanziert und unterstützt. Sie erreichten, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2000 einen Beschluss veröffentlichte, dass Patienten bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis für den Konsum von medizinischem Cannabis beantragen können. Von dieser Erlaubnis haben mehr als 100 Patienten Gebrauch gemacht. Dadurch wurde ein festgelegtes Verfahren erstellt, wie ein Patient eine solche Sonder-Erlaubnis beantragen muss. Doch das genannte Verfahren war relativ kompliziert für den*die Patient*in, den*die behandelnde*n Arzt*Ärztin und die Apotheken.

Der Arzt*die Ärztin musste erstmal eine ausführliche gutachtliche Stellungnahme über den Patienten schreiben auf dessen Basis die Bundesopiumstelle prüfte, ob sie die Ausnahmeerlaubnis erteilen. Der*die Patient*in musste also eine*n Arzt*Ärztin finden der dazu bereit war und dann eine passende Apotheke.

Für diese bedeutete das ebenfalls einen enormen Aufwand und einige Kosten. Neben der Beantragung der BtM-Erlaubnis musste ein BtM Verantwortlicher in die Apotheke bestellt werden. Des weiteren eine Halbjahresmeldung über den Erwerb und ggf. die Herstellung, Zubereitung sowie die zeitweilige Lagerung und die Abgabe der Cannabisblüten- oder extrakte geschrieben werden. Trotzdem wurden alleine im Zeitraum von Januar 2011 bis Juni 2016 ca. 1190 Anträge gestellt. Stand Januar 2017 besaßen in Deutschland ca. 1000 Personen eine entsprechende Erlaubnis. Diese wurde aber aufgrund der Hohen Kosten vor allem der Cannabisblüten (12-24€ pro Gramm) nicht von allen genutzt. Das war natürlich auch nicht Sinn der Sache. Eine neues Cannabisgesetz musste also her. 

Cannabis Marke Eigenbau 

Nachdem mehrere Patienten auf den Eigenanbau von Cannabispflanzen geklagt hatten, entschied das Verwaltungsgericht Köln am 22. Juli 2014 deren Klagen positiv. Das BfArM tat sich aber schwer, eine solche Erlaubnis zu erteilen. Ein Eigenanbau von Cannabis kann nicht vollständig kontrolliert werden und die Qualität für die medizinische Anwendung wäre nicht sichergestellt. In jeder Ernte wäre THC und CBD in unterschiedlichen Mengen vorhanden, niemand könnte das kontrollieren und daher wäre eine gut laufende Therapie nicht sicher gestellt.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Pflanzen möglicherweise auf ungeeignetem Untergrund gezogen werden und es hier zu Problemen mit der Aufnahme von Pestiziden und Schwermetallen kommen könnte. Die Bundesregierung legte Revision gegen das Urteil ein, dass einem Patienten den Eigenanbau von Cannabis genehmigte und kündigte an, eine hilfreiche Lösung und ein solides Gesetz für die notwendige Versorgung mit medizinischem Cannabis zu finden.

Cannabis findet den Weg zurück in unsere Apotheken

Die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beschäftigten sich somit mit der Sonderregelung der Erteilung einer BtM-Erlaubnis. Am Ende entstand dann ein Gesetzesentwurf, der von der Bundesregierung am 28.Juni 2016 in den Bundestag eingebracht wurde und 2017 verabschiedet wurde. Beginn 2017 ist das neue Gesetz Kraft getreten, dass eine ausreichende Versorgung mit Cannabis als Medikament sicherstellen soll. Derzeit ist eine Legalisierung der Pflanze für das Jahr 2024 in Deutschland vorgesehen. 

 

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Quellen Häußermann Klaus/ Grotenhermen Franjo /Milz Eva (Februar 2017): Cannabis, Arbeitshilfe für die Apotheke, 1. Aufl., Deutscher Apotheker Verlag.