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Cannabis

Autofahren unter Cannabiseinfluss

Autofahren unter Cannabiseinfluss war bisher streng verboten. Foto: averie-woodard-5d20kdvFCfA-unsplash

Inhaltsverzeichnis

Mila Grün

Mila Grün Chefredakteurin der Cannabibliothek

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Autofahren unter dem Einfluss von Cannabisarzneien 

Autofahren und die Verwendung illegaler Betäubungsmittel wie Cannabis, schließen sich aus- ebenso wie das Fahren unter Alkoholeinfluss. Das steht in der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Anders sieht es aus, wenn ein*e Patient*in ein Betäubungsmittel, im Zusammenhang mit einer Krankheit einnimmt. 

Hier ist das Fahren unter gewissen Umständen zulässig.

So heißt es im §24a, Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

Gleichermaßen unterscheidet auch die Fahrerlaubnisverordnung zwischen der illegalen Verwendung von Drogen und Einnahmen von Arzneimitteln. So heißt es weiter: „die Einnahme von Medikamenten führt nur dann zum Ausschluss der Fahreignung, wenn es zu einer Beeinträchtigung des Leistungsvermögens unter das erforderliche Maß kommt (Anlage 4 Nr. 9.6.2 FeV)“.

Was bedeutet das?

Wenn du Cannabis als Medikament regelmäßig, in einer verträglichen Dosis einnimmst, ist es dir grundsätzlich gestattet Auto zu fahren. Natürlich nur, wenn du dich dazu in der Lage fühlst, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Du erhältst dafür auch eine Bescheinigung von deinem*r Arzt*Ärztin, die du bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen kannst. 

Der Patient muss sich beim Autofahren sicher fühlen

Voraussetzung für das Fahren unter Cannabiseinfluss (unter Verwendung als Medikament) und einem regelmäßigen Cannabiskonsum ist allerdings, dass der Patient sich in einem stabilen, gut eingestellten Zustand befindet und die Einnahme des BtM´s seinen Allgemeinzustand nicht wesentlich negativ beeinflusst.

Außerdem muss sich der Patient vor Fahrantritt kritisch hinterfragen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden muss das Autofahren zu Beginn einer Cannabistherapie, also wenn die wirksame Dosis ermittelt wird.  Wenn ein*e Cannabis-Patient*in mit einer Fahrerlaubnis der Führerscheingruppe 1, (diverse Motorradführerscheine, Führerscheine für Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie für land- und forstwirtschaftliche Maschinen) stabil eingestellt ist so darf er ein Kraftfahrzeug führen. Er muss sich dabei auch in der richtigen körperlichen Verfassung fühlen, ein Auto zu fahren.

Ein Gutachten für eine die Führerscheingruppe 2 

Besondere Anforderungen gelten für Patienten mit einem regelmäßigen Cannabiskonsum in Form einer Therapie, wenn diese einen Führerschein der Gruppe 2 beantragen oder verlängern wollen. Hier muss nach §11 und §48 der FeV eine Begutachtung gemäß Anlage 5 vorgenommen werden, um an eine Fahrerlaubnis zu gelangen. Diese Begutachtung führt vermutlich häufiger zu einer Ablehnung des Antrags. Patienten wird empfohlen, eine Kopie des aktuellen Cannabisrezeptes mit sich zu führen.

Studienlage: Autofahren unter Cannabiseinfluss

Eine Studie des  Universitätsklinikums Düsseldorf ergab, dass die Fahrtüchtigkeit die Studienteilnehmer*innen nicht nur direkt nach dem Cannabiskonsum abnahm, sondern dass sich die Teilnehmer sechs Stunden danach erneut sehr fahrunsicher zeigten. Auch die University of Sydney plant eine Studie zum Thema Autofahren und Cannabis.

eine kleine Bong ist zu sehen, mit einer Cannabisblüte. Beides steht auf einem Buch.
Für Freizeitkonsument*innen ist das Autofahren immer ein Risiko.

Die Gesetzeslage für Freizeitkonsumenten

Es ist nicht nur verboten, unter aktivem Cannabiseinfluss Auto zufahren, es ist zudem auch total gefährlich. Deswegen sollte man niemals bekifft Autofahren. Das gilt natürlich für jede andere Droge auch. Der Unterschied ist nur: bei einer Verkehrskontrolle riskiert man seinen Führerschein, auch wenn der Konsum schon einige Tage zurück liegt, da auf die THC- Abbaustoffe getestet wird. Und diese können tage- bis wochenlang im Blut nachgewiesen werden. 

Derzeit plant die Regierung eine Cannabislegalisierung in Deutschland. Diese wird zum 01.04.2024 in Kraft treten. Das Thema Grenzwert im Straßenverkehr und dem Umgang mit Konsument*innen im Straßenverkehr muss in diesem Zuge dringend überarbeitet und geklärt werden. Doch bis es so weit ist, findest du in dem Beitrag über das Verhalten bei allgemeinen Verkehrskontrollen unter Cannabiseinfluss, nützliche Tipps. Dieser Beitrag soll dir etwas Sicherheit geben, wie du dich bei einer Kontrolle verhältst, wenn du zwar nüchtern fährst, dein Konsum aber regelmäßig ist und/oder noch nicht lange zurück liegt.

Einen weiteren Beitrag zum Thema Autofahren und Cannabis findest du hier in dem Beitrag: kein Führerscheinentzug beim Fahren mit Cannabis, weiter unten. Eine neue Gesetzeslage hilft Cannabiskonsumenten, dass sie bei einer Verkehrskontrolle nicht mehr grundsätzlich fürchten müssen, ihren Führerschein zu verlieren. Dafür gelten es allerdings bestimmte Voraussetzungen. 

 

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